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"Am Stutzenbühl"
Projektplanung
bis Frühling 2026
bis Sommer 2026
bis Ende 2026
ab Frühling 2027
ab Frühling 2029
Ordentliche Bewilligung durch das kantonale Baudepartement (AREG) und Rechtskraft des Sondernutzungsplans
Ausarbeitung und Einreichung des Baugesuchs
Baugesuchsverfahren mit öffentlicher Auflage und Baubewilligung
Rückbau der bestehenden Gebäude und Start der Bauarbeiten
Geplanter Bezug der Wohnungen
Aktualisiert am 9. Dezember 2025
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