top of page

Projektplanung

bis Frühling 2026

 

bis Sommer 2026

 

bis Ende 2026

ab Frühling 2027

ab Frühling 2029

Ordentliche Bewilligung durch das kantonale Baudepartement (AREG) und Rechtskraft des Sondernutzungsplans

Ausarbeitung und Einreichung des Baugesuchs

Baugesuchsverfahren mit öffentlicher Auflage und Baubewilligung

Rückbau der bestehenden Gebäude und Start der Bauarbeiten

Geplanter Bezug der Wohnungen

Aktualisiert am 9. Dezember 2025

bottom of page